Verwaltungsgesellschaft Veldpape Projecten / Royal Christmas hält immer was sie verspricht und es soll immer klar sein unter welche Bedingungen bestellt und bezahlt wird.
Ganz klare Abmachungen finden Sie in diesen allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Durch Ihre Bestellung machen sie klar daβ Sie mit den Lieferungs-und Zahlungsbedingungen einverstanden sind.
Veldpape hat das Recht ihre Lieferungsbediengungen und/oder die Zahlungsbedienungen nach Ablauf der Lauffrist zu ändern.
Wenn Sie Waren empfangen die Sie nicht bestellt haben, ist ihre Pflicht Veldpape Verwaltungsgesellschäft zu benachrichtigen. Eventuelle Unrichtigkeiten in den gemeldeten Angaben sollen sofort an die Verwaltungsgesellschaft weitergeleitet werden.
ARTIKEL 1. Begriffsbestimmungen.
In diesen Bedingungen versteht man unter;
1.1. Benutzer (dieser Bedingungen): Veldpape und Handelsnamen, Blumenschmuck und Galerie Veldpape GmbH und Handelsnamen und Verwaltungsgesellschaft Veldpape Projecten / Royal Christmas Winschoten GmbH.
1.2. Gegenpartei: Konsumenten/die Ursprünglichen oder die Rechtspersonen beauftragt von einem Geschäft oder Beruf den Auftrag zu geben zur Lieferung, Herstellung und zum Mieten oder zu sonstigen Arbeiten.
1.3. Produzent: Hersteller von Produkten, die von dem Benutzer weiterverkauft werden.
1.4. Kunst: Alle bildente Kunstarten, die von dem Benutzer weiterverkauft, verkauft, oder vermietet werden.
1.5. Blumen, Pflanzen und Bäume: gezüchtete Blumen Pflanzen und Bäume.
1.6. Kunstblumen-pflanzen, und,-bäume: Blumen, Pflanzen und Bäume nachgemacht aus synthetischen Materialen.
ARTIKEL 2. Zutreffend.
2.1 Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und für das Zustandekommen, Inhalt
und das Nachkommen aller Übereinstimmungen zwischen Benutzer und Gegenpartei in soweit von diesen Bedingungen durch die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich abgewichen ist.
2.2 Das Zutreffen des von der Gegenpartei hantierte Einkaufsbedingungen sind
ausdrücklich vor der getroffenen Vereinbarung übereingestimmt werden.
ARTIKEL 3. Angebote
3.1 Angebote des Benutzers sind unverbindlich und gelten höchstens 30 Tage nach
dem Datum des Angebotes.
3.2 Angebote können nur ohne Abweichungen akzeptiert werden.
3.3 Bei Angebote, einschlieβlich Entwurf und Ratschläge, können mit gegenseitigem Einvernehmen Kosten in Rechnung gestellt werden.
ARTIKEL 4. Zustandekommen einer übereinstimmung.
4.1 Eine Vereinbarung kommt zu Stande durch schriftliche und/oder mündliche
Annahme des Benutzers und/oder Gegenpartei. Diese Bedingungen sind uneingeschränkt ein Teil der Vereinbarung.
4.2 Zuzagen, Annahmen durch Vertreter, Agenten und andere Vermittler binden
den Benutzer erst dann wenn sie von den Benutzer ausdrücklich bestätigt sind.
4.3. Benutzer hat das Recht am Anfang oder während der Durchführung der
Vereinbarung - eventuell unter aussetzende Bedingungen - Gewährungen in diesem Fall eine Bescheinigung von Kreditwürdigkeit zu fordern in Höhe des totalen Betrags der Vereinbarung.
4.4 Aufträge können von dem Benutzer verweigert oder akzeptiert werden unter der
Bedingung daβ im Voraus bezahlt wird, mittels einer Kredietkarte oder einer Banküberweisung.
4.5 Benutzer bietet der Gegenpartei die Gelegenheit diese Bedingungen zur Kenntnis
zu nehmen. Wenn man einen Auftrag erteilt und/oder Waren in Empfang nimmt, ist die Gegenpartei mit den Bedingungen einverstanden, und entsteht eine stillschweigende Übereinkunft.
4.6 Diese Bedingungen sind auch zutreffend für folgende Übereinstimmungen wenn
die Bedingungen unverändert sind.
4.7 Nicht schriftliche Angebote sind – es sei denn sie sind ausdrücklich anders
gemacht – unverbindlich und sie sind von dem Benutzer innerhalb drei Tage nach Empfang des Auftrags widerruflich.
4.8 Eine Übereinstimmung ist als annuliert zu betrachten wenn der Benutzer
schriftlich zugestimmt hat.
Annulierung ist unmöglich wenn der Benutzer schon mit der Ausführung der Vereinbarung in jeder Hinsicht angefangen hat.
Die Gegenpartei hat die Pflicht eventuell Schadenersatz zu zahlen. Als Schaden sind anzumerken: der Benutzer hatte Verluste, Verdienstausfälle, in jedem Fall Vorbereitungskosten, eingekaufte Güter und Materialien und eingegangene Verpflichtungen bei Dritten. Annulierung ohne Einstimmung der Gegenpartei über die Höhe des Schadenersatz ist ausgeschlossen.
ARTIKEL 5 Preise.
5.1 Die von dem Benutzer angegebene Preisen sind sowohl einschlieβlich als
ausschlieβlich Mehrwertsteuer.
Dies wird deutlich umschrieben. So auch andere Erhebungen die staatlich auferlegt sind.
5.2 Die von dem Benutzer angegebenen Leistungspreisen gelten ausschlieβlich für die
Leistung der vereinbarten Sperzifikationen gemäβ.
5.3 Bei zusammengestellten Angeboten besteht keine Pflicht zu Lieferung eines
Teiles der totalen Leistung zu den Preis des Teiles im totalen Angebot oder zu einem proportionalen Preis des angegebenen Totalpreis.
ARTIKEL 6 Preisänderungen.
6.1 Nach der Gestaltung einer Übereinstimmung hat der Benutzer das Recht die
übergekommenen Preise zu erhöhen im Falle der: nicht vorhergesehenen Steigung von Kosten der Materialen, Halbfabrikate oder Dienstleistungen von Dritten die für die Ausführung zustandig sind, Steigung der Versandkosten, Löhne, Arbeitsgeberlasten, Sozialversicherungen und anderen mit Arbeitsbedingungen verbundenen Kosten, Einführung von neuen und Erhöhung von geltenden Staatserhebungen im Bezug auf Grundstoffe, Energie oder Reststoffe, eine beträchtliche Steigung der Devisenverhältnisse oder Umstände die vergleichbar sind.
Benutzer hat die Pflicht den Gegenpartei im voraus innerhalb eines angemessenen Termins zu informieren über der Höhe der geplanten Preisänderungen.
6.2. Benutzer hat das Recht den vereinbarten Preis zu erhöhen beziehungsweise den
Preis zu senken wenn die Gegenpartei Änderungen in den ursprünglichen übereingekommenden Spezifikationen anbringt.
Benutzer wird in angemessenen Grenzen mitwirken, es sei denn inhaltlich weichen die, auszuführenden Leistungen nicht wesentlich ab von den Ursprünglichen.
ARTIKEL 7. Zahlungsfrist.
7.1. Bezahlungen der Gegenpartei finden statt in der Weise wie sie mit dem Benutzer
vereinbart sind.
7.2 Bei übereingekommenen Zahlung nach Lieferung ist die Zahlungsfrist 14 Tage
nach dem Rechnungsdatum oder innerhalb des übereingekomenen Termins wie auf der Rechnung erwähnt, ohne Berufung einlegen zu können auf Verrechnung oder Aufschiebung.
7.3 Beim nicht fristgemäβen Zahlung ist Auftraggeber in Verzug gestellt ohne daβ
Inverzugsetzung durch den Benutzer erfordert ist.
Über den Zeitraum gerechnet vom Datum des abgelaufenen Zahlungsfrist bis das Datum der Zahlung ist der Auftraggeber über den offenstehenden Betrag die gesetzlichen Zinsen schuldig.
Benutzer hat das Recht ein zwölfter Teil dieser Zinsen zu berechnen über jedem Monat oder einem Teil dieses worin die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
7.4. Alle Inkassogebühren durch den Benutzer einzuziehende Beträge, gerichtlich
sowie nicht gerichtlich, z.B. Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros gehen auf die Rechnung des Auftraggebers.
Die nicht gerichtlichen Kosten sind mindestens 15 Prozent der Gesamtsumme mit Zinsen en minimal € 200,-- ausschlieβlich Umsatzsteuer (Mw St).
7.5 Benutzer hat das Recht bei übereingekommene Teillieferungen nach Lieferung
des ersten Teiles nebst der Zahlung dieses Teiles die Zahlung zu verlangen der Kosten der Totallieferung.
ARTIKEL 8 Lieferzeit.
8.1 Die Lieferzeit ist aufzufassen als annähernd es sei denn ein genannter Termin ist
ausdrücklich und schriftlich als fatal (spätestens) kwalifiziert.
Auch wenn ein Fataltermin übereingekommen ist, ist der Benutzer im Verzug nachdem die Gegenpartei ihn in Verzug gestellt hat.
8.2 Bindung des Benutzers an den vereinbarten äussersten Liefertermin fällt fort wenn
Auftraggeber Änderungen in der Spezifikationen der zu lieferden Produkte oder Leistungen vornimmt, es sei denn die Änderung oder die Verspäterung ist so bedeutungslos daβ berechtlicher Weise Änderung des ürsprünglichen Lieferungsfrist nicht notwendig ist.
8.3. Gegenpartei hat bei der Ausführung der Vereinbarung die Pflicht dasjenige zu tun
das berechtigter Weise notwendig oder erwünscht ist um eine rechtzeitige Lieferung durch den Lieferant zu ermöglichen.
8.4. Lieferungsfrist innerhalb 30 Tage, Weihnachtsartikel innerhalb 5 Arbeitstage,
auch im gegenseitigen Einvernehmen.
ARTIKEL 9 Lieferung und Risiken.
9.1 Lieferung findet statt dort wo der Benutzer sein Geschäft führt, es sei denn man
hat ausdrücklich vereinbart daβ der Benutzer die Güten zuliefert.
9.2 Wenn Beförderung der zu liefenden Güter vereinbart ist geht das auf die Rechnung
Der Benutzer, es sei denn übereingekommen ist ein frachtfreie Lieferung.
Benutzer trägt immer die Risiken der Beförderung und Versicherung.
Das Akzeptieren von Güter des Benutzers von dem Spediteur ist der Beweis daβ die Güter im äuβersten guten Zustand waren, es sei denn aus dem Frachtzettel stellt sich das Gegenteil heraus.
9.3 Benutzer hat nicht die Pflicht die Güter teilweise zu liefern.
9.4 Gegenpartei hat die Pflicht die durch den Lieferanten zu liefernden Güter abzunehmen in dem Moment in dem sie bei ihm abgeliefert werden ob in dem Moment in dem, der Vereinbarung gemäβ, zur Verfügung gestellt werden.
9.5 Verpackung geschieht für Blumen, Pflanzen, und Bäume in einer Weise die in der
Branche üblich ist und von den Benutzter bestimmt wird es sei denn es ist anders vereinbart worden.
9.6 Einmalige Verpackung wird gegen Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und in
Angebote oder Website erwähnt.
9.7 Benutzer hat das Recht der Gegenpartei Verpackung für Wiederverwendung und
andere dauerhafte Materialien (Kartons, Container, Etagenwagen u.s.w.) einen Verwendungsbetrag in Rechnung zu stellen, der im Angebot erwähnt wird.
Benutzer behält das Eigentumsrecht der Verpackungsmaterialien.
Die Rücksendung geht auf die Rechnung des Benutzers.
Wenn keine Rücksendung statt findet werden die Totalkosten in Rechnung gestellt.
9.8. Wenn Pfand in Rechnung gestellt wird, wird das nach frachtfreie Rücksendung
- wenn unbeschädigt – verrechnet.
9.9 Gegenpartei wird ohne Mahnung im Verzug sein, wenn sie die abzuliefernden
Güter nicht nach der ersten Bitte des Benutzers abholt oder wenn sie, Ablieferung an ihrer Adresse vereinbart wurde, verweigert die Sachen im Empfang zu nehmen
9.10 Benutzer hat nicht die Pflicht die Güter, die zu liefern sind, zu lagern, es sei denn
es ist ausdrücklich vereinbart. Wenn gelagert wird ist die Gegenpartei kostenplflichtig nimmt sie die Risken auf sich.
ARTIKEL 10 Untersuchung bei Ablieferung.
10.1 Wenn festgestellt wird daβ bestimmte Sachen fehlen oder bei erkennbare
Beschädigungen der Güter beim Abliefern hat die Gegenpartei die Pflicht das zu melden auf dem Lieferungszettel, der Rechnung und/oder auf dem Beförderungsdokument und danach innerhalb einer angemesenen Zeit den Benutzer darüber zu berichten. Wenn die Gegenpartei dies unterläβt dann hat man die Lieferung akzeptiert ohne Mangel. Beschwerden werden nachher nicht mehr in Behandlung genommen.
10.2 Andere Umstände (wie in 10.2) können nicht dazu führen daβ Berufung eingelegt wird, als wäre die Ablieferung nicht Übereinstimmung gemäβ, wenn die
Gegenpartei nicht innerhalb einer angemessener Zeit schriftlich zur Kenntnis
gebracht hat, daβ die Lieferung mangelhaft war.
10.2 Die Vereinbarung ist als gültig zu betrachten wenn die Gegenpartei im Verzug
10.3 geblieben ist, obenstehendes zur Kenntnis zu bringen.
10.4 Die Leistung des Benutzers ist auf jeden Fall gültig wenn die Gegenpartei die
Lieferung oder einen Teil der Lieferung im raumsten Sinne in Gebrauch genommen hat, es sei denn die Gegenpartei hat 10.1 oder 10.2 beachtet.
10.5 Benutzer hat das Recht eine makellose Leistung zu bringen statt der mangelhaften
Leistung, es sei denn die Leistung ist unersetzlich.
10.6 Die Rücksendung der Lieferung ist nur möglich mit einer schriftlichen
Genehmigung des Benutzers, mit den von dem Benutzer bestimmten Bedingungen.
ARTIKEL 11 Abweichungen
11.1. Abweichungen zwischen der Lieferung und dem ursprünglichen Entwurf, der
Zeichnung, dem Bild oder dem digitalen Bildträger können nicht den Grund sein
für eine Ausmusterung, einen Preisnachlaβ, rückgängig machen der Vereinbarung oder Schadenersatz, wenn sie von geringen Bedeutung sind.
11.2 Abweichungen, die alles im Betracht genommen, was mit Recht verlangt wird,
oder eine untergeordneter Bedeutung für den Gebrauchswert haben, werden betrachtet wie Abweichungen mit geringen Bedeutung.
11.3 Geringe – im Blumenbranche – übliche Abweichungen in bezug auf Sorte, Höhe
Und Zahl für Arrangemente sind gestattet. Solche Abweichungen geben nicht das Recht für Reklamationen und/oder Annulierung der Übereinstimmung.
11.4 Geringe – bei Künstliche Blumen, Pflanzen und Bäume – festgestellte
Abweichung in Farben, und/oder Maβ und/oder Ausführung geben nicht das Recht für Reklamationen und/oder Annulierung der Übereinstimmung.
11.5 Wenn Blumen oder Pflanzen wegen der Jahreszeit nicht zu liefern sind, hat der
Benutzer die Möglichkeit – nach Rücksprache mit der Gegenpartei – ein Produkt zu liefern, wenn Preis, Qualität und/oder Sorte vergleichbar sind.
ARTIKEL 12 Eigentumsvorbehalt.
12.1 Alle gelieferte Produkte bleiben eindeutig das Eigentum des Gebrauchers bis die
totale Kaufssumme und eventuell nicht gerichtliche Kosten bezahlt sind.
12.2 Von dem Benutzer gemietete oder in Leihgabe gegebene Güter bleiben das
Eigentum des Benutzers und dürfen nicht verpfändet oder ausgeliehen und/oder untervermietet an dritten werden.
ARTIKEL 13 Vermietung, Verleih und Leihgabe
13.1 Die Gegenpartei hat mit der zur Verfügung gestellten Güter sorgfältig um zu
gehen während der Zeit von Vermietung, Verleih und Gebrauch. Kunstwerke dürfen nicht in näheren Umkreis einer Wärme-erzeugung oder feuchte Stelle gestellt werden und möglichst gut geschützt gegen Sonnenlicht und mit soliden Mitteln aufgehängt und befestigt werden.
13.2 Während der Mietszeit, ( die anfängt im Moment da die Gegenpartei die Sachen
im Empfang nimmt und endet im Moment der Ablieferung) trägt die Gegenpartei die Verantwortung für die zur Verfügung gestellten Güter und Kunstwerke und ist er pro Person haftpflichtig für Schaden. Diese Haftpflicht trifft auch zu wenn Dritten den Schaden verursachten.
In Rücksprache mit dem Benutzer kann einen Versicherungsablauf verabredet werden.
13.3 Die Gegenpartei hat die Pflicht der Benutzer sofort schriflich zu benachrichtigen
bei Schaden, Vermissung oder wenn Güter oder Kunstwerke verlorengegangen sind.
Es ist nicht erlaubt, ohne Genehmigung im voraus, Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen.
13.4 Es ist untersagt Kunstwerke zu reproduzieren oder reproduzieren zu lassen,
irgendwo anders auszustellen und an Dritten zu vermieten oder in Leihgabe zu geben.
13.5 Die vermietenen, ausgeliehenden oder in Leihgabe gegebenen Güter hat man am
übereingekommenden Zeitpunkt bei dem Benutzer abzuliefern oder sie werden, nach Rücksprache, durch den Benutzer abgeholt.
Benutzer kontrolliert beim Empfang nehmen die Güter und Kunstwerke ob sie unbeschädigt sind. Wenn Beschädigungen festgestellt werden, werden sie von Benutzer und Gegenpartei schriftlich festgelegt. Für den weiteren Ablauf gilt 13.2.
ARTIKEL 14 Haftpflicht.
14.1 Vorbehaltlich Absicht oder groβe Schuld des Benutzers ist die Haftpflicht des
Benutzers für Schaden Übereinstimmungsgemäβ oder gegen die Gegenpartei begangene unrechtmäβige Handlung beschränkt auf den Rechnungswert der Lieferung worauf sich die Schadenersatzforderung sich bezieht.
14.2.1 Benutzer ist gegenüber der Gegenpartei haftpflichtig für Schaden oder Fehler
verursacht durch von dem Benutzer beauftragte Dritten.
14.2.2 Benutzer kann unter keiner Bedingung verantwörtlich gestellt werden für von den
Produzenten von künstlichen Blumen, Pflanzen und Bäumen angegebene Qualitäts- und Sicherheitsnormen für Schaden und künftiger Schaden ist nur der Produzent verantwortlich
14.3. Benutzer ist nicht haftpflichtig für Übersetzungsfehler, Satzfehler und Druckfehler
in seinen Drucksachen und andere Kommuninikationsäuβerungen die zu Schaden führen können.
ARTIKEL 15 Höhere Gewalt.
15.1 Unzulänglichkeiten des Benutzers im Nachkommen einer Vereinbarung können
ihm nicht angerechnet werden wenn sie nicht seine Schuld sind, gesetzmäβig, die Übereinstimmung nach oder im Verkehr geltende Auffassungen auf seine Rechnung gehen.
15.2 Wenn durch höhere Gewalt nicht geliefert werden kann, hat der Benutzer die
Pflicht dies der Gegenpartei zu schnell wie möglich zu bestätigen mittels Telefax, Mail oder per Telefon mit nachher eine zweite schriftliche Bestätigung.
15.3 Benutzer kann im Falle der höheren Gewalt – nach Rücksprache mit der
Gegenpartei – die Vereinbarung rückgängig machen, ob die Lieferung aufschieben bis den Zeitpunkt wo die höhere Gewalt nicht besteht.
15.4 Wenn man von Aufschiebung spricht, kann die Gegenpartei das Recht schriftlich
mitzuteilen das die Vereinbarung rückgängig wird, unter der Bedingung daβ:
a. Die Lieferung von Blumen und Pflanzen mehr als zwei Tage
Verspätung hat.
b. Die Lieferung von künstlichen Blumen, Pflanzen und Bäumen
mehr als 1 Monat Verspätung hat.
15.5 Unter höhere Gewalt versteht man: Verhältnisse die ausserhalb des
Einfluβbereichs des Benutzers fallen wodurch das Nachkommen die Übereinstimmung berechtigerweise nicht verlangt werden kann. z.B. Streik, Beförderungsprobleme, Brand, extreme Wetterbedingungen, unvorherschbare amtliche Maβnahmen, extremer Ausfall von Personal durch Krankheit, langfristige Betriebsstörungen beim Benutzer und dessen Lieferanten und/oder Produzenten, benötigte Materialien und Halbfabrikate die nicht geliefert werden.
ARTIKEL 16. Reklamationen.
16.1 Bei der Beschwerden müssen wenigstens die/folgenden Angaben gemacht werden
a. Name und Adresse der Gegenpartei.
b. Eine ausführliche und genaue Umschreibung des Schades
c. Angabe der möglichen Ursache.
Für Meldungstermine bei Schaden gibt es Hinweise in den Artikelen 10.1 und 10.2.
Die Gegenpartei muβ auf jedem Fall die Güter aufbewahren wie sie empfangen wurden.
16.2 Beschwerden die sich beziehen auf ein Teil der Lieferung können nicht dazu
Führen, daβ die ganze Lieferung assortiert wird.
16.3 Wenn Termine, der Reklamationen abgelaufen sind dann hat die Gegenpartei die
Güter als tauglich erklärt. Reklamationen werden danach nicht mehr akzeptiert.
ARTIKEL 17 Streitigkeiten, zutreffendes Recht.
17.1 Für Vereinbarungen mit dem Benutzer gilt ausschlieβlich das niederländische
Recht, es sei denn bei Export ist ausdrücklich eine andere übereinstimmung vereinbart.
17.2 Alle Streitingkeiten, in bezug auf das zu Stande kommen, die Deutung oder die
Ausführung oder die davon abgeleiteten Übereinstimmungen werden zuerst abgeurteilt von dem zustädigen Richter in Groningen.
17.3 Parteien können nach Rücksprache ihre Streitigkeiten einem Arbitrageausschluβ
verlegen. Das Urteil ist für beide Parteien bindend.
ARTIKEL 18 Ansichtstermine.
Für alle Ankäufe gilt ein Ansichtstermin von sieben Arbeitstage, es sei denn beim Angebot ist das ausgeschlossen. In diesem Zeitraum können Sie Ihre Bestellung ungenutzt, unbeschädigt und komplett in Originalverpackung zurücksenden.
Veldpape Projecten / Royal Christmas bestimmt auf welche Weise die Rücksendung stattfindet: per DPD, Privatbeförderung oder TNT.
Wenn Sie sich entschlieβen Ihre Bestellung zu behalten, werden die Beförderungskosten, wie erwähnt in vorhergekenden Absätzen, Ihnen in Rechnung gestellt.
Bei Rücksendung werden Beschädigungen und Mangel in Rechnung gestellt.
Diese Kosten können bei jeder Bestellung unterscheidlich sein.
Wir haben das Recht wenn die Beschädigungen einer Rücksendung von Ihnen verursacht wurden, die Kosten Ihnen in Rechnung zu stellen.
Auszuschlieβen sind lebende Pflanzen.
ARTIKEL 19 Websites und Geschätsnamen.
Websites und Geschäftsnamen: Royal Christmas
www.kunstkerstbomen.nl
www.kunstkerstbomen.be
www.kunstkerstboom.nl
www.kunstkerstboom.be
www.nepkerstboom.nl
www.mijnkerstwinkel.nl
www.artificialchristmastree.co.uk
www.artificialchristmastree.nl
www.kuenstlicherweihnachtsbaum.de
www.sapindenoel.nl
www.arbolesdenavidad.nl
www.albero-di-natale.nl
www.verkeerskleding.nl
www.royalchristmas.nl
www.royalchristmas.eu
www.royal-christmas.eu
www.royalchristmas.com.hk
www.seizoenswinkel.nl
www.mijnspeelgoedwinkel.nl
www.mijntuincentrum.nl
www.mijntassenwinkel.nl
www.online-tuincentrum.nl
www.royalgardenfurniture.nl
Veldpape Projecten / Royal Christmas
www.schilderij.nl
www.royal-art.nl
www.galerieveldpape.nl
www.oil-painting.nl
www.gemalde.nl
www.groeninbedrijf.nl
www.hydroveldpape.nl



